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Förderanträge und Bewilligungen


Stiftungsmittel werden nur für die Stiftungszwecke Soziales, Zusammenleben, Hilfe zur Selbsthilfe und Ausbildung gewährt. Anträge auf Förderung können formlos bei der Stiftung eingereicht werden. Ihr Bezug zu den Stiftungszwecken, eventuelle weitere Finanzierungsquellen einschließlich der Eigenbeteiligung und der zeitliche Horizont sollten dabei kurz dargestellt werden.

Neben Einzelpersonen sind auch Initiativen, Selbsthilfeeinrichtungen sowie gemeinnützige und karitative Einrichtungen antragsberechtigt.

„Wie erhalte ich die angebotene Hilfe?“ – „Was muss ich dabei beachten?“


Damit Sie eine Vorstellung davon erhalten, was wir fördern und was Sie bei einem Antrag beachten müssen, erläutern wir Ihnen hier einige Voraussetzungen:


Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Eine Ablehnung kann ohne Begründung erfolgen.

Rund um den Förderantrag


Unten im Downloadbereich finden das Antragsformular als pdf-Datei.


Wichtig ist in beiden Fällen die eigenhändige Unterschrift.

Anträge richten Sie bitte an:
Deutsche Annington Stiftung
c/o Hilde Bohle-Bönsel
Zum Burgberg 20
34393 Grebenstein

 

Downloadangebot

 

 

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Förderantrag

 

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